Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Andreas Schmitt Photographie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Foto- und Videodienstleistungen — Privat- und Gewerbekunden

§ 1GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Foto- und Videodienstleistungen von Andreas Schmitt Photographie (Andreas Schmitt, Einzelunternehmer, nachfolgend „Fotograf“) gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) und Unternehmern (Gewerbekunden) im Sinne der §§ 13, 14 BGB.

Erfasst sind insbesondere: Portrait-, Familien-, Event-, Hochzeits- und Boudoirfotografie sowie -videografie für Privatkunden, sowie Produkt-, Unternehmens-, Business-, Immobilien- und Werbefotografie bzw. -videografie für Gewerbekunden (kleine und mittlere Betriebe sowie Selbständige).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (z. B. in einem gesonderten Vertrag oder Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2VERTRAGSSCHLUSS

Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Fotograf eine Auftragsbestätigung versendet – je nachdem, was zuerst erfolgt.

Bei Aufträgen, die eine Anzahlung vorsehen (§ 5), gilt der Termin erst mit fristgerechtem Zahlungseingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.

§ 3LEISTUNGSUMFANG

Der konkrete Leistungsumfang (Art des Shootings/Drehs, Dauer, Anzahl der bearbeiteten Bilder bzw. Länge des fertigen Videomaterials, Location, Nebenleistungen) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese AGB gelten ergänzend.

3.1  Privatkunden

Für Privatkunden erbringt der Fotograf u. a. Portrait-, Paar-, Familien-, Neugeborenen-, Event-, Hochzeits- und Boudoirfotografie sowie entsprechende Videoproduktionen (z. B. Hochzeitsfilme, Eventvideos).

3.2  Gewerbekunden

Für Gewerbekunden (Unternehmen, Selbständige, kleine und mittlere Betriebe) erbringt der Fotograf u. a. Produkt-, Business-, Team-, Immobilien-, Event- und Werbefotografie sowie Imagefilme, Social-Media-Content und sonstige gewerbliche Videoproduktionen.

Der Fotograf ist bei der künstlerischen und technischen Umsetzung (Bildausschnitt, Perspektive, Lichtführung, Bearbeitungsstil, Schnitt) frei, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Roh- oder Zwischenaufnahmen.

§ 4MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber stellt dem Fotografen alle für die Durchführung erforderlichen Informationen (z. B. gewünschte Motive, Zeitplan, Ansprechpartner vor Ort, Zugang zur Location) rechtzeitig zur Verfügung. Bei gewerblichen Aufträgen sorgt der Auftraggeber – soweit nicht anders vereinbart – für die erforderlichen Genehmigungen (z. B. Location-, Personen- oder Markenrechte Dritter am Set).

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können gesondert nach Aufwand berechnet werden.

§ 5HONORAR & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Bei Angeboten an Privatkunden handelt es sich um Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Angeboten an Gewerbekunden verstehen sich die genannten Preise – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Fotograf ist umsatzsteuerpflichtig; die Umsatzsteuer wird auf allen Rechnungen gesondert ausgewiesen.

5.1  Anzahlung

Zur verbindlichen Terminreservierung wird – sofern im Angebot vorgesehen – eine Anzahlung fällig. Diese richtet sich nach der Auftragsart:

AuftragsartÜbliche Anzahlung
Hochzeitsfotografie / -videografie25 % des Auftragswertes, fällig binnen 10 Tagen nach Auftragserteilung
Gewerbliche Auftraggeber (Neukunden)in der Regel 33 % bis 50 % des Auftragswertes, je nach Auftragsumfang und -risiko; die genaue Höhe wird im Angebot ausgewiesen
Sonstige Aufträgenach individueller Vereinbarung im Angebot
5.2  Restzahlung

Der Restbetrag ist – sofern nicht abweichend vereinbart – unmittelbar nach dem vereinbarten Termin bzw. nach Leistungserbringung fällig, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach dem Termin bzw. nach Rechnungsstellung.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet, bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten gemäß § 288 Abs. 1 BGB. Der Fotograf behält sich vor, die Übergabe bzw. Freigabe der fertigen Bild- und Videodateien bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

§ 6STORNIERUNG & RÜCKTRITT

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist möglich und muss in Textform (E-Mail genügt) gegenüber dem Fotografen erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Fotografen. Es gelten – soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird – folgende Stornoregelungen:

Stornozeitraum vor dem TerminStornogebühr
Mehr als 30 Tage vorherKostenfrei — eine bereits geleistete Anzahlung wird erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet
14 – 30 Tage vorher25 % des vereinbarten Honorars
7 – 13 Tage vorher50 % des vereinbarten Honorars
2 – 6 Tage vorher75 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 48 Stunden vorher / Nichterscheinen100 % des vereinbarten Honorars

Sagt der Fotograf einen bereits vereinbarten Termin aus eigenem Verschulden ab, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Bei Verhinderung aus Gründen höherer Gewalt gilt § 9.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt und wird gesondert belehrt.

§ 7NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

Der Fotograf ist und bleibt Urheber sämtlicher im Rahmen des Auftrags entstandener Foto- und Videoaufnahmen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Fotograf dem Auftraggeber die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte ein.

7.1  Gewerbekunden — Nutzungsrechte & Weitergabe an Dritte

Gewerbekunden erhalten ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Bild- und Videodateien für sämtliche eigenen geschäftlichen Zwecke, insbesondere für Website, Social Media, Print, Werbung und sonstige Unternehmenskommunikation. Dieses Recht ist unbedingt und nicht von einer gesonderten Freigabe abhängig; einer erneuten Zustimmung des Fotografen für die kommerzielle Nutzung bedarf es nicht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte (z. B. Weiterverkauf der Bilddateien) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Eine nicht genehmigte Weitergabe oder Übertragung an Dritte kann ein zusätzliches, angemessenes Honorar nach sich ziehen.

7.2  Privatkunden — Nutzungsrechte & Weitergabe an Dritte

Privatkunden erhalten ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch, einschließlich des Teilens auf privaten Social-Media-Profilen. Eine kommerzielle Nutzung, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung für gewerbliche Zwecke Dritter ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Fotografen nicht gestattet. Eine unbefugte Weitergabe der Bild- oder Videodateien an Dritte zur kommerziellen Nutzung kann ein zusätzliches, angemessenes Honorar nach sich ziehen.

7.3  Referenznutzung durch den Fotografen

Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zu Referenz- und Portfoliozwecken (z. B. Website, Social Media, Bewerbungen um weitere Aufträge) zu nutzen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder abgebildeter Personen entgegenstehen und keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung jederzeit formlos widersprechen.

Bei Abbildung erkennbarer Personen sind zusätzlich die Regelungen des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) sowie der DSGVO zu beachten; erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen holt der Auftraggeber bzw. – bei Model-Shootings – der Fotograf im Rahmen gesonderter Vereinbarungen ein.

§ 8LIEFERUNG & BEARBEITUNG
LeistungsartÜbliche Lieferfrist
Gewerbliche Foto-/Videoaufträgeca. 1 – 2 Wochen nach dem Termin
Private Shootings (außer Hochzeit)ca. 1 – 2 Wochen nach dem Termin (je nach Auslastung)
Hochzeitsfotografie / -videografieca. 3 – 4 Wochen nach dem Termin

Die genannten Fristen sind Richtwerte und können je nach Auftragsumfang, Saison und Bearbeitungsaufwand variieren; ein verbindlicher Liefertermin wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage geschuldet.

In der bearbeiteten Lieferung ist eine Korrekturschleife (z. B. Farbkorrektur, Auswahlanpassung, Feinschnitt) inklusive. Weitergehende Korrekturwünsche, zusätzliche Bearbeitungsrunden oder nachträgliche Änderungswünsche werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundenbasis zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Sätzen des Fotografen berechnet.

§ 9HÖHERE GEWALT

Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, extreme Witterungsbedingungen bei Outdoor-Terminen, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse) nicht wie vereinbart durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Termin kostenfrei zu verschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen für keine der Parteien.

Ist der Fotograf selbst durch höhere Gewalt oder kurzfristige Erkrankung an der Durchführung gehindert, wird er sich nach Möglichkeit um einen qualifizierten Ersatzfotografen bemühen oder gemeinsam mit dem Auftraggeber einen Ersatztermin vereinbaren. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig auf den Ersatztermin angerechnet oder auf Wunsch erstattet.

§ 10HAFTUNG

Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Fotografen beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Fotograf jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit, da ein vollständiger Haftungsausschluss hier gesetzlich nicht zulässig ist; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Auftragswertes.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für den Verlust von Bild- oder Videomaterial durch technische Defekte (z. B. Kamera-, Speicherkarten- oder Datenträgerausfall), es sei denn, ihn trifft hieran Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ein Restrisiko des Datenverlusts trotz sorgfältiger Handhabung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

§ 11GEWÄHRLEISTUNG

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen. Der Fotograf ist zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist (z. B. erneute Bearbeitung vorhandenen Bildmaterials); eine erneute Durchführung des Foto- oder Videotermins schuldet der Fotograf nicht, da einmalige Ereignisse (z. B. Hochzeiten, Events) nicht wiederholbar sind.

§ 12DATENSCHUTZ

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. abgebildeter Personen ausschließlich zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Roh- und Bilddaten werden nach Abschluss des Auftrags für einen Zeitraum von 12 Monaten aufbewahrt und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder eine anderslautende Vereinbarung mit dem Auftraggeber entgegenstehen. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter schmitt-foto.de zu entnehmen.

§ 13SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Unternehmern ist Buchholz i.d.N. ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.